Gerichtsurteile zu baulichen Veränderungen bei Immobilien
5 cm zu hoher Anbau gibt keine unzumutbare Verschattung (OVG NRW, 7 A 2746/20) Aufgestellte Parabolantenne ist keine bauliche Veränderung (AG Fulda, 3 C 1150/98 A) Kippfenster darf sich nicht drehen (OLG Köln, 16 Wx 80/98) Manchmal muss Rücksicht genommen werden (BGH, V ZR 199/02) Nutzungsänderung einer Wohnung zu einer Ferienwohnung ist baugenehmigungspflichtig (OVG Berlin-Brandenburg, 10 S 34.14) Sichtblende darf Zaun nicht überragen (OLG Köln, 16 Wx 3/98) Sonnenkollektoren kollektiv oder gar nicht (BayObLG, 2Z BR 2/00) Veränderungen zahlen Eigentümer gemeinsam (Schleswig-Holsteinisches OLG, 2 W 140/99) Wäschespinne ist keine bauliche Veränderung (OLG Zweibrücken, 3 W 198/99)